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Anmeldung für das Schuljahr 2015/16

Anmeldefrist: 06. Februar bis 27. Februar 2015

  • Die Anmeldung darf nur an einer Schule erfolgen!
  • Die Anmeldung erfolgt mit dem Original der Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule
  • Die vorläufige Aufnahme wird den Erziehungsberechtigten bis spätestens 30. März 2015 schriftlich bekannt gegeben.
  • Wenn der Schüler/die Schülerin die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, gilt die vorläufige Anmeldung als verbindlich.

Eventuell notwendige Aufnahmeprüfungen finden am
Dienstag, 07. Juli 2015 und
Mittwoch, 08. Juli 2015 statt.

Um rechtzeitige Bekanntgabe im Sekretariat wird ersucht.